Beschlussfassung über die formwechselnde Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE)
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Umwandlung in eine europäische Aktiengesellschaft ist grundsätzlich nachteilhaft für Privataktionäre. Insbesondere wird dadurch – so auch hier – das Mehrheitserfordernis einer ¾- Mehrheit für eine Satzungsänderung auf eine 2/3-Mehrheit herabgesetzt. Das bedeutet, dass Großaktionäre – auch bei der Viscom AG oder dann Viscom SE – einfacher Satzungsänderungen zum Nachteil der Privataktionäre beschließen könnten. Beispielsweise konnten SE-Gesellschaften damit auch einfacher sogenannte Satzungsänderungen für virtuelle Hauptversammlungen beschließen, als dies bei „klassischen“ AG-Gesellschaften der Fall war. Die DSW lehnt derartige Satzungsänderungen – wie auch andere Satzungsänderungen zulasten von Privataktionären – grundsätzlich ab. Daher sollte das Tor für derartige Satzungsänderungen nicht noch weiter aufgestoßen werden.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das erste (Rumpf-)Geschäftsjahr der Viscom SE sowie etwaiger Zwischenfinanzberichte
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Es soll die WP-Gesellschaft Deloitte beauftragt werden. Dies wäre ein Wechsel beim Abschlussprüfer, welchen wir grundsätzlich begrüßen. Zumal auch kein Zweifel an der Eignung dieses WPs besteht.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Viscom AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 11.11.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 28.11.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.