Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2024, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung zur Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2025) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses unter anderem nach §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und bei Ausnutzung gegen Sacheinlagen sowie Aufhebung des genehmigten Kapitals gem. § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital 2024/I) der Satzung (Satzungsänderung)
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die TUI AG hat ausdrücklich versichert, eine Verwässerung über einen Bezugsrechtsausschluss über alle Kapitalmaßnahmen hinweg auf maximal 10 % zu begrenzen.
Dies deckt sich mit den Abstimmungsrichtlinien der DSW.
Beschlussfassung zur Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses unter anderem nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sowie Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025) und Neufassung des § 4 Abs. 8 der Satzung (Satzungsänderung)
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die TUI AG hat ausdrücklich versichert, eine Verwässerung über einen Bezugsrechtsausschluss über alle Kapitalmaßnahmen hinweg auf maximal 10 % zu begrenzen.
Dies deckt sich mit den Abstimmungsrichtlinien der DSW.
Beschlussfassung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung, § 21 Abs. 8 der Satzung - Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Vorstand der TUI AG erläutert in seiner Beschlussvorlage nicht, unter welchen konkreten Bedingungen er eine virtuelle HV oder eine Hauptversammlung in Präsenz umsetzen wird. Die Beschlussvorlage lässt eher erkennen, dass die TUI AG auch zukünftig allein virtuelle Hauptversammlungen umsetzen wird, unabhängig davon, wie die Tagesordnung ausgestaltet ist.
Dies steht nicht im Einklang mit den Interessen der freien Aktionäre.
Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats auf 16 Mitglieder ab der ordentlichen Hauptversammlung 2026 - Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems und der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das am 30. September 2024 abgelaufene Geschäftsjahr
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 12.02.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Beschlüsse Stand: 12.02.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.