Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Mit einer Dauervollmacht können Sie zeitlich unbeschränkt, aber jederzeit widerrufbar, alle in Ihrem Depot befindlichen Inhaberaktien von der DSW vertreten lassen. Die Übertragung der Stimmrechte auf die DSW ist unkompliziert und kostenfrei.

Inhaberaktien

1

PDF herunterladen

Bitte laden Sie die  pdf-Datei (Vollmacht und Dauerauftrag) herunter und drucken Sie das Formular aus. Anschließend unterschreiben Sie die Vollmacht und senden diese an uns zurück. Die Vollmacht ist bereits voradressiert.

Dauerauftrag weiterleiten

Damit Ihre Depotbank künftige Eintrittskarten für Hauptversammlungen unmittelbar an die DSW sendet, leiten Sie bitte das Formular Dauerauftrag an die Depotbank direkt an Ihre Depotbank weiter. 

Namensaktien

1

Eintragung DSW in Unternehmensvollmacht

Wenn Sie die DSW für die nächste Hauptversammlung von einer Gesellschaft mit Namensaktien bevollmächtigen möchten, tragen Sie bitte die DSW in den Unternehmens-Vollmachtsvordruck (Anmeldebogen) ein und unterschreiben diesen. Sofern Sie uns Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilen möchten, können Sie dies auf dem Anmeldebogen vermerken.

Unterlagen übermitteln an DSW

Den unterschriebenen Anmeldebogen senden Sie dann einfach per Post, Email oder Fax an die DSW. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Stimmrechtsvollmacht DSW

Download PDF (221 KB)

FAQ zur Stimmrechtsvertretung

Die Übertragung der Stimmrechte an uns führt nicht zu einer Veräußerungssperre für Ihre Aktien. Sollte in Einzelfällen Ihr Kreditinstitut den Verkauf Ihrer Aktien mit dem Hinweis auf den bereits erfolgten Stimmkartenversand verweigern oder für die Zusendung der Stimmkarten an uns eine Gebühr verlangen, bitten wir um Ihre Nachricht. Wir werden dann eine sachgerechte Lösung herbeiführen.

Für die Stimmrechtsvertretung bei Namensaktien reicht der unterschriebene Anmeldebogen, den Sie uns per Post, Email oder Fax zukommen lassen können. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.