Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr zum 30. September 2024
Aufgrund der Antwortqualitäten auf den letztjährigen Hauptversammlungen und der festgestellten schwerwiegende Verstöße gegen sonstige gesetzliche Regelungen durch den Abschlussprüfer ist die Entlastung zu verweigern.
zu 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 30. September 2024
Aufgrund der Antwortqualitäten auf den letztjährigen Hauptversammlungen und der festgestellten schwerwiegende Verstöße gegen sonstige gesetzliche Regelungen durch den Abschlussprüfer ist die Entlastung zu verweigern.
zu 5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Herrn Toshiya Eguchi
Gegen die Wahl des Herrn Eguchi bestehen Bedenken, da Herr Eguchi kein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrates ist. Innerhalb des Aufsichtsrates gibt es keinerlei Vertretung des Streubesitzes, was abzulehnen ist.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 30. September 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Nach dem Wechsel hin zur Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, bestehen gegen den Abschlussprüfer keine Bedenken.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von MOBOTIX AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 24.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.