Beschlussfassung über die Änderung der Satzung aufgrund der Beendigung des REIT-Status
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär BPG Holdings Bermuda Limited gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären/aktienrechtlicher Squeeze-Out)
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Ein Squeeze-Out stellt den größtmöglichen Eingriff in die Rechte der Aktionäre als Miteigentümer der Gesellschaft dar, denn er bedeutet nichts Geringeres, als dass die Minderheitsaktionäre gegen ihren Willen aus dem Unternehmen gedrängt werden können. Dies kann zu einer finanziellen Benachteiligung führen, da die Minderheitsaktionäre gezwungen sind, ihre Aktien zu einem ggf. potenziell unterbewerteten Preis zu verkaufen. Die DSW positioniert sich vor diesem Hintergrund grundsätzlich gegen Squeeze-Out-Maßnahmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von alstria office REIT-AG aoHV werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 30.01.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.