Hauptversammlung Deutsche Lufthansa AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2024

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Billigung des Vergütungsberichts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 8

Satzungsänderung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW erwartet die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder in einem hybriden Format, da dies dem erklärten Wunsch der Aktionäre entspricht.
Nachdem die Gesellschaft in den letzten Jahren fortwährend eine virtuelle Hauptversammlung umgesetzt hat, gibt die Verwaltung in der aktuellen Beschlussvorlage kein Signal an die Aktionäre, dass sich dies in Zukunft ändern soll. Insbesondere lässt der Vorstand nicht erkennen, unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen die Rückkehr zu einer Präsenzhauptversammlung vorgesehen ist.
Die DSW erwartet mindestens bei Hauptversammlungen mit Tagesordnungspunkten, die deutlich in die Aktionärsrechte eingreifen oder fundamentale Aktionärsinteressen betreffen, dass eine Versammlung in Präsenz umgesetzt wird.
Dass der Vorstand der Gesellschaft dies zukünftig so vorsieht, ist dem Tagesordnung nicht zu entnehmen, so dass die DSW sich gegen eine erneute Ermächtigung zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlung stellt und mit Nein stimmen wird.



TOP 9

Wahl des

a)     Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen sowie

b)     Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

EY wird als Abschlussprüfer vorgeschlagen. Auch wenn es sich nicht um dieselben Prüfer handelt, die bei EY verantwortlich für die Prüfung der Wirecard AG waren, sind die Vorwürfe gegenüber EY im Zusammenhang mit dem sog. „Wirecard Skandal“ erheblich. Auf Basis der aktuellen bekannten, insbesondere sich aus dem Wambach-Bericht und der APAS-Entscheidung ergebenden Vorwürfen kann aus Sicht der DSW EY nicht zum Abschlussprüfer gewählt werden.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


LH_TO2025.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Deutsche Lufthansa AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 23.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Deutsche Lufthansa AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 23.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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