Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Siemens Aktiengesellschaft und den Konzern zum 30. September 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2023/2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Gegen den Trend und anders als viele andere große Gesellschaften beabsichtigt die Siemens AG auch nach fünf Jahren im virtuellen Hauptversammlungsformat nicht zur von Anlegern präferierten Präsenz-HV zurückzukehren.
Diese Entscheidung ist umso bedenklicher, da die Aktionäre der Siemens AG auf der diesjährigen Hauptversammlung den designierten Aufsichtsratsvorsitzenden wählen sollen - auch wenn er den Vorsitz erst in zwei Jahren antreten wird. Die Wahl eines - wenn auch perspektivisch - neuen Aufsichtsratsvorsitzenden ist eine für die Aktionäre bedeutende Entscheidung, die eine Präsenzhauptversammlung zwingend erforderlich macht. Vor diesem Hintergrund wird die DSW nicht nur gegen die neue Ermächtigung zur Umsetzung von virtuellen Hauptversammlungen in der Zukunft stimmen, sondern auch dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigern, sofern sich die Siemens AG nicht doch noch dazu erklärt, dass sie in den nächsten zwei Jahren eine Präsenzveranstaltung umsetzen wird.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Gegen den Trend und anders als viele andere große Gesellschaften beabsichtigt die Siemens AG auch nach fünf Jahren im virtuellen Hauptversammlungsformat nicht zur von Anlegern präferierten Präsenz-HV zurückzukehren.
Diese Entscheidung ist umso bedenklicher, da die Aktionäre der Siemens AG auf der diesjährigen Hauptversammlung den designierten Aufsichtsratsvorsitzenden wählen sollen - auch wenn er den Vorsitz erst in zwei Jahren antreten wird. Die Wahl eines - wenn auch perspektivisch - neuen Aufsichtsratsvorsitzenden ist eine für die Aktionäre bedeutende Entscheidung, die eine Präsenzhauptversammlung zwingend erforderlich macht. Vor diesem Hintergrund wird die DSW nicht nur gegen die neue Ermächtigung zur Umsetzung von virtuellen Hauptversammlungen in der Zukunft stimmen, sondern auch dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigern, sofern sich die Siemens AG nicht doch noch dazu erklärt, dass sie in den nächsten zwei Jahren eine Präsenzveranstaltung umsetzen wird.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen und entsprechende Satzungsänderungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Gegen den Trend und anders als viele andere große Gesellschaften beabsichtigt die Siemens AG auch nach fünf Jahren im virtuellen Hauptversammlungsformat nicht zur von Anlegern präferierten Präsenz-HV zurückzukehren.
Diese Entscheidung ist umso bedenklicher, da die Aktionäre der Siemens AG auf der diesjährigen Hauptversammlung den designierten Aufsichtsratsvorsitzenden wählen sollen - auch wenn er den Vorsitz erst in zwei Jahren antreten wird. Die Wahl eines - wenn auch perspektivisch - neuen Aufsichtsratsvorsitzenden ist eine für die Aktionäre bedeutende Entscheidung, die eine Präsenzhauptversammlung zwingend erforderlich macht. Vor diesem Hintergrund wird die DSW nicht nur gegen die neue Ermächtigung zur Umsetzung von virtuellen Hauptversammlungen in der Zukunft stimmen, sondern auch dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigern, sofern sich die Siemens AG nicht doch noch dazu erklärt, dass sie in den nächsten zwei Jahren eine Präsenzveranstaltung umsetzen wird.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Options-schuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025 und entsprechende Satzungsänderungen
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 14.02.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Beschlüsse Stand: 14.02.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.