Hauptversammlung Rocket Internet SE

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  • virtuell
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 4 und 8

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4 und 8

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 4:
EY wird als Abschlussprüfer vorgeschlagen. Auch wenn es sich nicht um dieselben Prüfer handelt, die bei EY verantwortlich für die Prüfung der Wirecard AG waren, sind die Vorwürfe gegenüber EY im Zusammenhang mit dem sog. „Wirecard Skandal“ erheblich. Auf Basis der aktuellen bekannten, insbesondere sich aus dem Wambach-Bericht und der APAS-Entscheidung ergebenden Vorwürfen kann aus Sicht der DSW EY nicht zum Abschlussprüfer gewählt werden.


zu TOP 8:
Der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluß liegt außerhalb der Grenzen der DSW und somit ist dieser Beschlussvorschlag abzulehnen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

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