Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 2:
Eine Ausschüttung im Rahmen der DSW Richtlinien wäre sicherlich sinnvoll.
zu 9:
Die möglichen Ausschlüsse des Bezugsrechts korrespondieren nicht mit den DSW Richtlinien.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 09.09.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: A0KF6S
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Bayern
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.