Hauptversammlung Nynomic AG

  • 11:00 Uhr
  • Hamburg
  • Sonstige
TOP Top 3 bis 6 und 9

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 2, 7 und 8

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

TOP 2
Der gesamte Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR
37.117.249,70 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ohne eine konkrete
Wachstums- und Verwendungsperspektive im Rahmen des „Buy & Build“-
Programms lehnen wir den Vortrag ab.


TOP 7
Es sind erst etwa 20 % des noch bis Juni 2027 laufenden Genehmigten Kapitals 2022 verbraucht. Eines neuen Genehmigten Kapitals 2024 bedarf es nicht unbedingt, da lediglich ein neuer erleichterter Bezugsrechtsausschluss ermöglicht werden soll, der in der vorgeschlagenen Form nicht befürwortet wird. Die von der DSW aufgestellten Leitlinien gegen eine zu starke Verwässerung bei Vorratsbeschlüssen sind diesmal eingehalten. Das neue Genehmigte Kapital 2024 liegt nur noch bei 20 % des Grundkapitals und damit innerhalb der von der DSW akzeptierten Höhe. Allerdings beträgt auch die Ermächtigung zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss 20 % des neuen Genehmigten Kapitals 2024. Die von der DSW noch befürwortete Grenze liegt  abweichend von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) bei weiterhin 10 % und ist damit überschritten.


TOP 8
Gläubigern solcher Schuldverschreibungen sollen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf auf den Inhaber lautende Stuckaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von  bis zu EUR 1.311.264,00 gewährt werden. Dies überschreitet die von der DSW noch befürwortete Grenze (abweichend von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) von 10 %.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


NynomicAG_HV2024_Einladung.pdf
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Nynomic AG
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