Hauptversammlung KAP AG

  • 10:00 Uhr
  • Fulda
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 2

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 3.
Es liegen keine Gründe vor, die einer Entlastung entgegenstehen.


zu 4.
Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr die Herren Dr. Walter Herzog, Thies Eggers und
Dr. Klaus Freihube an. Es liegen keine Gründe vor, die einer Entlastung entgegenstehen.


zu 5.
Als Prüfer für das Geschäftsjahr 2024 wird die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg vorgeschlagen. Mazars war auch bereits als Prüfer für die Geschäftsjahre 2023, 2022, 2021, 2020, 2019 tätig. Davor (2018, 2017, 2016…) war die BDO AG als Abschlussprüfer tätig. Eine externe Rotation ist daher noch nicht erforderlich.



zu 6.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen. Im Rahmen dieses TOP wird daher nicht über die Höhe oder das System der Vergütung abgestimmt. Es wird darüber abgestimmt, ob der vorgelegte Vergütungsbericht das Vergütungssystem klar und transparent darstellt. Das ist hier zu bejahen. Die Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder werden klar und verständlich unter Heranziehung der Vorjahresvergleichswerte dargestellt. Feste und variable Vergütungsbestandteile werden gesondert und als Prozentanteil an der Gesamtvergütung ausgewiesen. Bei der erfolgsbasierten Vergütung besteht die Möglichkeit einer Auszahlung in Form von Aktien.


zu 7.
Die Satzung soll an mehreren Stellen geändert werden. Die Anpassungen dienen der Klarheit bzw. der Anpassung an gesetzliche Vorschriften (z.B. § 15 Abs. 1 Satz 2). Die DSW stimmt diesen Änderungen zu.



TOP 2

Gewinnverwendung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW hält prinzipiell es für geboten, mindestens 50 % des Bilanzgewinns an die Aktionäre auszuschütten. Soll weniger als 50 % ausgeschüttet werden, soll dies mit einer sachlich nachvollziehbaren Begründung der Gesellschaft verbunden sein. Der Beschlussvorschlag enthält keine Begründung. Dem Gewinnverwendungsvorschlag wird daher nicht zugestimmt.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


HV-Einladung_2024_KAP.pdf
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Beschlüsse Stand: 29.07.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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