Die DSW-Empfehlung lautet JA.
TOP 2:
Die DSW wird für den Vorschlag zur Gewinnverwendung stimmen, aber die Dividendenpolitik hinterfragen.
TOP 3 und 4:
Gegen die Entlastung beider Gremien bestehen keine Bedenken.
TOP 5:
Die DSW wird für die Wahl von Mazars zum Abschlussprüfer stimmen.
TOP 6:
Gegen die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten in den Aufsichtsrat bestehen keine Bedenken.
TOP 9:
Gegen die Billigung des vorgelegten Vergütungsberichts bestehen keine grundlegenden Bedenken.
Satzungsänderungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
TOP 7:
Da weitgehend unklar bleibt, wie man mit der zu erteilenden Ermächtigung zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung umzugehen gedenkt, wird die DSW dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
TOP 8:
Die DSW hält es für zumutbar, dass Aufsichtsratsmitglieder einmal im Jahr an einer Präsenz-Hauptversammlung teilnehmen und wird deshalb bei diesem Tagesordnungspunkt mit Nein stimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von infas Holding AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 07.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 21.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.