Hauptversammlung Deutsche Konsum REIT-AG

  • 11:00 Uhr
  • Berlin
  • Sonstige
TOP 2, 3, 5, 6 und 8

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

TOP 2
Herr Elgeti ist mit den mehrdimensionalen Interessenskollisionen Ausgangspunkt der merkwürdigen Vorgänge bei der Gesellschaft (Alleinvorstand des Großaktionärs und gleichzeitig säumigen Großschuldners Obotritia Capital, parallel langjähriger CEO und danach in den Aufsichtsrat gewechselt).


TOP 3
Die kritische Lage der Gesellschaft resultiert nicht zuletzt aus einem überfälligen und inzwischen größtenteils abgeschriebenen Darlehen an ihren Großaktionär Obotritia Capital KGaA, deren Alleinvorstand Rolf Elgeti ist – bis Juli 2023 Vorstand und CEO der Gesellschaft, seither Mitglied (und zeitweilig sogar Vorsitzender) des Aufsichtsrats. Bereits diese vielschichtige Interessenkollision schließt eine Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat aus, abgesehen von weiteren merkwürdigen Vorgängen bei der Gesellschaft (Verlust des REIT-Status, schleppende Verhandlungen über die Ablösung der bestehenden Wandelanleihen).


TOP 5


Angesichts der vielschichtigen Interessenkollisionen wäre ein Neustart im Aufsichtsrat mit unabhängigen, unbelasteten Kandidaten dringend notwendig.


TOP 6
Im Interesse aller Aktionäre wäre es angesichts der aktuellen Vorgänge sinnvoll, wenn die Abschlüsse der Gesellschaft von einem neu bestellten Abschlussprüfer geprüft würden – und nicht von der DOMUS AG, die bereits in den letzten Jahren als Prüfer tätig gewesen ist.


TOP 8


Nachdem die Gesellschaft in den letzten zwei Jahren in groteskem Ausmaß Werte vernichtet und Vertrauen verspielt hat, wäre es geradezu aberwitzig, einem Vorratsbeschluss zum Genehmigten Kapital zuzustimmen – der darüber hinaus noch den erweiterten Bezugsrechtsausschluss nach dem ZuFinG (20%) vorsieht.



TOP 2

Entlastung Vorstand

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Bei den Herren Kroth und Hellmuth ist zumindest ein Bemühen sichtbar, eine im Interesse aller Aktionäre liegende Lösung der derzeitigen Probleme herbeizuführen, so dass hier auch bei der Entlastung eine Enthaltung vorzunehmen ist.

TOP 4 und 7

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4
Dieser rein technischen Satzungsänderung kann zugestimmt werden.


TOP 7


Der Vergütungsbericht zeichnet ein detailliertes Bild von der Vergütungsstruktur innerhalb des Unternehmens und kann somit gebilligt werden. Die Billigung des Berichts stellt ausdrücklich keine (erneute) Billigung des Vergütungssystems dar.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Beschlüsse Stand: 01.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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