Die DSW-Empfehlung lautet JA.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres zum 31.05.2023 in Höhe von 7.794.379,48 EUR soll in Höhe von 989.999,10 EUR als Dividende ausgeschüttet (0,15 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie) und in Höhe von 6.804.380,38 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die DSW betrachtet die Dividendenpolitik der Gesellschaft sehr genau, aber hält dieses Jahr die Ausschüttungsquote aufgrund der ausführlichen Begründung der Gesellschaft für akzeptabel.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/2023
Der Vorstand hat abermals die Gesellschaft sehr gut durch das Geschäftsjahr geführt und im vierten Jahr in Folge ein Rekordjahr erreicht.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/2023
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
5. Wahl des Aufsichtsrates
5.1 Mathias Löw
In fachlicher Hinsicht ist Herr Löw für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Löw ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
5.2 Günther Thoma
In fachlicher Hinsicht ist Herr Thoma für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Thoma ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
5.3 Berthold Hemer
In fachlicher Hinsicht ist Herr Hemer für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Hemer ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
7. Beschlussfassung über das Ende der Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds und Änderung der Satzung in § 9 Abs. 9
Gegen diese Klarstellung der Satzung bestehen keine Bedenken.
8. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte nach jeder Hauptversammlung, die über die Wahl eines oder mehrerer Mitglieder des Aufsichtsrats beschlossen hat, aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden, die jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der nächsten Hauptversammlung, die über die Wahl eines oder mehrerer Mitglieder des Aufsichtsrats beschließt, amtieren.
Gegen diese Klarstellung und Präzisierung der Satzung bestehen keine Bedenken.
9. Beschlussfassung über die Voraussetzungen der Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats und den Vorsitz in Sitzungen des Aufsichtsrats sowie Änderung der Satzung in § 10 Abs. 7
Gegen diese Änderung, welche absolut branchenüblich ist, bestehen keine Bedenken.
10. Beschlussfassung über die Beschlussfassung des Aufsichtsrats und Änderung der Satzung in § 10 Abs. 8
Gegen diese Änderung, welche sinnvoll ist, bestehen keine Bedenken.
11. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und Änderung der Satzung in § 10 Abs. 13
Gegen diese Klarstellung und Konkretisierung bestehen keine Bedenken.
12. Beschlussfassung über das Ende der Tätigkeit eines Mitglieds des Aufsichtsrats und Änderung der Satzung in § 10 Abs. 17
Diese Klarstellung ist aufgrund des hohen Lebensalters schwierig, vorliegend wird aber aufgrund der konkreten Unternehmensgeschichte zugestimmt.
13. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024
Gegen die uniTreu GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 3a, 3b und 3c
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der Bezugsrechtsausschluss liegt bei bis zu 10%, jedoch umfasst der Vorratsbeschluss 50% des Grundkapitals und kann daher nicht mitgetragen werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von CeoTronics AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 21.10.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 03.11.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.