Hauptversammlung BioXXmed AG

  • 11:00 Uhr
  • Darmstadt
  • Sonstige
TOP 2 und 4

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.
Die Herabsetzung des Grundkapitals um 8 Aktien dient der unter TOP 3 geplanten Herabsetzung im Verhältnis 1:10. Diese Maßnahme ist stringent, um eine entsprechende Herabsetzung in diesem Verhältnis vorzubereiten.


zu 4.
Es wird trotz der zuvor vorgeschlagenen Maßnahme ein umfängliches Bezugsrecht im Verhältnis 1:4 gewährt. Die Maßnahmen sind zwar sehr einschneidend, aber die Aktionäre können hierdurch zum Teil, sofern sie das Bezugsrecht ausüben, weiterhin Teil der Gesellschaft im Bezugsrechtsverhältnis bleiben.

TOP 5

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich sollte eine HV in Präsens stattfinden, um allen Aktionären die Teilnahme und Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte gewährleisten zu können. Auch eine hybride Form der HV wäre zustimmungsfähig, wenn den Aktionärsrechten innerhalb des Formats ausreichend Rechnung getragen wäre. Vorliegend möchte die Gesellschaft für den gesamten möglichen Zeitraum von 5 Jahren eine Ermächtigung ohne jede Einschränkung hinsichtlich der Beschlussqualität in die Satzung eintragen, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.

TOP 3 und 6

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

zu 3.
Bisher ist sich zu dieser Maßnahme zu enthalten, da erst innerhalb der Hauptversammlung durch die Organe dazulegen ist, wie genau es zu diesem Entschlussvorschlag kam. Diese sehr schmerzhafte Restrukturierungmaßnahme scheint die letzte und wahrscheinlich einzig mögliche Chance die Gesellschaft vor einer Insolvenz zu retten. Darüber hinaus sind die verhandelten Maßnahmen zwar sehr einschneidend, aber die Aktionäre bleiben dennoch Teil der Gesellschaft und können im Falle der geglückten Rettung hiervon partizipieren.


zu 6.
a)    Herr Link
Bisher ist sich zu diesem Ergänzungsverlangen zu enthalten, da erst innerhalb der Hauptversammlung durch den Kandidaten dazulegen ist, warum Herr Link erstens ein Overboarding verneint und sich vorliegend für die anstehenden Maßnahmen der Gesellschaft besonders kompetent erachtet. An der grundsätzlichen Expertise von Herrn Link im Bereich der Aufsichtsgremiums bestehen keinerlei Zweifel, aber vorliegend bedarf es erheblicher Restrukturierungserfahrung.


b)    Herr Vogel
Bisher ist sich zu diesem Ergänzungsverlangen zu enthalten, da erst innerhalb der Hauptversammlung durch den Kandidaten dazulegen ist, warum er sich vorliegend für die anstehenden Maßnahmen der Gesellschaft besonders kompetent erachtet und welche Erfahrungen er in diesem Bereich vorzuweisen hat. An der grundsätzlichen Expertise im Bereich der Aufsichtsgremiums bestehen keinerlei Zweifel, aber vorliegend bedarf es erheblicher Restrukturierungserfahrung.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Einladung-aoHV-bioXXmed-2023.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von BioXXmed AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 09.12.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 22.12.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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