Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Weisungen an den Vorstand zur Aufnahme eines Darlehens von der Saar LB und zur Ausreichung eines Darlehens (Upstreamdarlehen) an die RFR InvestCo höhlen die Solidität der Gesellschaft aus.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von AGROB Immobilien AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 30.06.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
WKN: 501900
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Bayern
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.