Hauptversammlung flatexDegiro AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • SDAX®
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW begrüßt die Aufnahme einer Dividendenzahlung, wird allerdings die künftige Dividendenpolitik kritisch hinterfragen, da die derzeitige Ausschüttungsquote deutlich hinter dem zurückbleibt, was die DSW fordert (50% des Konzernergebnisses).

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Vorgänge rund um die Sonderprüfung der BaFin fanden 2022 statt und wurden bereits im letzten Jahr von uns kritisiert und im Abstimmverhalten reflektiert. Allerdings wird die DSW die weitere Aufarbeitung der Sonderprüfung sowie die Vorgänge rund um die Vorstandswechsel in der jüngeren Vergangenheit kritisch hinterfragen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 2024 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird für die Wahl von Baker Tilly, die bereits die Banktochter prüfen, stimmen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird für die Wahl von Baker Tilly, die bereits die Banktochter prüfen, stimmen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Zwar lassen sich in der Darstellung des Vergütungsberichts einige Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr konstatieren zum Beispiel mit Blick auf die Aufsichtsratsvergütung. Allerdings wird bei der Vorstandsvergütung immer noch – entgegen der inzwischen weit verbreiteten und von der DSW präferierten Praxis – die im Geschäftsjahr gezahlte Vergütung dargestellt, was zur Folge hat, dass Aktionäre den Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2022 und nicht den für das Geschäftsjahr 2023 im Vergütungsbericht finden. Ein Abgleich der Vergütung mit der Performance des Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr ist somit weiterhin nicht möglich. Es ist zudem unklar, an welche/n Vorstand/Vorstände fast 26 Mio. EUR aus langfristigen Vergütungskomponenten geleistet wurden. Auch ansonsten ist der Vergütungsbericht nicht aussagekräftig, es ist zum Beispiel unklar, inwieweit der Vorstand seine Ziele im abgelaufenen Geschäftsjahr erreicht hat.

TOP 8

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Das Vergütungssystem lässt keine Rückschlüsse auf die konkreten Zielvergütungen der einzelnen Vorstände zu, die langfristige Vergütungskomponente erscheint nicht anspruchsvoll genug (siehe auch TOP 9) und die Einführung einer Abfindungsregelung im Falle eines Kontrollwechsels (change of control) kommt zur Unzeit. Change of control-Regelungen sollten, laut Deutschem Corporate Governance Kodex, nicht mehr in Vorstandsverträge aufgenommen werden und werden von vielen Unternehmen bei der Überarbeitung der Vergütungssysteme derzeit auch folgerichtig abgeschafft.

TOP 9

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft (Aktienoptionsplan 2024) und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2024 sowie über die entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Aktienoptionsplan sieht als einzige Performancehürde das einmalige Überschreiten des Aktienkurses während eines Zeitraums von drei Jahren um 40% gegenüber dem Startkurs vor. Eine nachhaltige Steigerung des Aktienkurses, auch im Vergleich zu Wettbewerbern, wird hierdurch nicht incentiviert.

TOP 10

Beschlussfassungen über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren weiteren Verwendung ohne Möglichkeit zum Ausschluss etwaiger Bezugs- und Andienungsrechte

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW ist der Ansicht, dass eine Ausschüttung in Form einer Dividende einem Aktienrückkauf vorzuziehen ist. Da diese sich bislang noch nicht auf einem Niveau bewegt, das aus Sicht der DSW akzeptabel ist, plant die DSW, gegen diesen TOP zu stimmen.

TOP 11

Beschlussfassungen über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren weiteren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Siehe TOP 10.

TOP 12

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien über multilaterale Handelssysteme und zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Siehe TOP 10.

TOP 13 - Aktionärsantrag

Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 103 AktG

keine Empfehlung

Die DSW wird in der Hauptversammlung zunächst die künftige Personalpolitik des Unternehmens hinterfragen – nach den Abgängen des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden seit letztem Sommer wirft diese Fragen auf. Die Vorgänge rund um die BaFin-Sonderprüfung fanden nicht im abgelaufenen Geschäftsjahr ab und wurden von der DSW bereits dort im Abstimmverhalten reflektiert; zudem scheint der Aufsichtsrat sich in seinen 35 Plenums- und Ausschuss-Sitzungen intensiv mit diesem Thema befasst zu haben. Die DSW wird ihr Abstimmverhalten vom Verlauf der Hauptversammlung abhängig machen.

TOP 14 - Aktionärsantrag

Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

keine Empfehlung

Siehe TOP 13. Zudem erwartet die DSW eine (im virtuellen Format persönliche) Vorstellung des Kandidaten in der Hauptversammlung, um dessen Kompetenzen und Qualifikationen für den Aufsichtsrat beurteilen zu können.

TOP 15 - Aktionärsantrag

Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Großaktionärin ist bereits mit Herrn Müller im Aufsichtsrat vertreten. Ein weiterer Vertreter der Großaktionärin, zudem der Gründer, erscheint daher prinzipiell akzeptabel. Allerdings erwartet die DSW auch hier eine (im virtuellen Format persönliche) Vorstellung des Kandidaten in der Hauptversammlung, um dessen Kompetenzen und Qualifikationen für den Aufsichtsrat beurteilen zu können und mehr über seine weitere Strategie innerhalb des Gremiums zu erfahren. Hierbei ist für die DSW entscheidend, dass das Aufsichtsgremium auch nach der Hauptversammlung konstruktiv-kritisch zusammenarbeiten können wird.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


flatexdegiro_HV24.pdf
Download PDF (7 MB)

Gegenanträge Stand: 06.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:

Beschlüsse Stand: 06.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.