Hauptversammlung thyssenkrupp AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • MDAX®
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2022, des zusammengefassten Lageberichts der thyssenkrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021/2022, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7.1 - 7.3 und 7.5 - 7.7

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7.4

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Herrn Dr. Wolfgang Colberg ist overboarded und bisher liegt keine Erklärung vor, dass Herr Dr. Colberg zugunsten der thyssenkrupp AG auf andere Mandate verzichten wird.

TOP 8

Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur künftigen Ermöglichung vir tueller Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW ist gegen die Satzungsänderungen zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen, da die Gesellschaft bisher nicht erklärt hat, wie genau sie den Ablauf und die mögliche Einschränkung von Aktionärsrechten in Zukunft konkret ausgestalten wird. In der Hauptversammlung 2023 wird das Vorfeld zur Einreichung und Beantwortung von Fragen nicht genutzt. Auch werden das Frage- sowie das Rederecht nicht vorab und pauschal beschränkt. Das ist zunächst zu begrüßen.

Die DSW wird daher den konkreten Ablauf der Hauptversammlung 2023 genau beobachten und zu der Ausgestaltung zukünftiger Hauptversammlungen Fragen stellen.
Aufsichtsrat und Vorstand deuten in ihren Erläuterungen zu TOP 8 an, dass sie bei der Wahl des HV-Formates zukünftig (auch) die Interessen der Aktionäre berücksichtigen werden. Leider wird aber nicht näher erläutert, wie eine solche „Berücksichtigung der Aktionärsinteresssen“ konkret aussehen wird und in welchen Fällen ein Präsenzformat den Vorzug erhält und wann eben nicht.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Gegenanträge Stand: 03.02.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:

Beschlüsse Stand: 03.02.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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