Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die Dividende ist gestiegen und entspricht mit ca. 43 % des Bilanzgewinns zudem der Dividendenstrategie der Talanx AG.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Der Vorstand hat trotz schwieriger Lage der Branche im letzten Jahr wesentliche Unternehmenskennzahlen halten und zum Teil sogar verbessern können. Es sind zudem keine Verfehlungen erkennbar.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Ausweislich des Geschäftsberichts hat der Aufsichtsrat den Vorstand gut ausgewählt und überwacht.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen und Zwischenlageberichten
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Es ist kein Grund erkennbar, der gegen PWC spricht.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Das System ist hinreichend transparent und entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Alle Kandidaten machen einen sehr guten Eindruck. Herr Brenk (Nr. 7a)) hat zwar recht viele weitere Mandate, diese sind allerdings weitestgehend nicht bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Aus diesem Grund besteht bei ihm nach hiesiger Auffassung nicht zwingend ein sogenanntes „Overboarding“.
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 13 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
Die DSW lehnt die rein virtuelle Hauptversammlung grundsätzlich ab und befürwortet das klassische System der Präsenz-Hauptversammlung bzw. alternativ käme die hybride Hauptversammlung in Betracht. Man muss der Talanx allerdings zu Gute halten, dass diese die virtuellen Hauptversammlungen in der Vergangenheit immer recht kleinanlegerfreundlich durchgeführt hat. Zudem liegt eine sehr transparente und nachvollziehbare Unternehmens- und Investor-Relations-Kommunikation vor. Des Weiteren soll hier nur eine Ermächtigung für die Dauer von 2 Jahren erteilt werden. Die Verwaltung der Talanx AG teilt zudem ausdrücklich mit, dass sie nicht gewillt ist, die virtuelle Hauptversammlung – sofern sie denn durchgeführt werden soll – nicht für Sondersituationen missbrauchen zu wollen (z. B. Squeeze-Outs, Delisting, etc.). Aus diesem Grunde kann hier der Verwaltung entgegengekommen werden, zumal die Ansetzung einer virtuellen Hauptversammlung an klar definierten Kriterien ausgerichtet wird.
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 14 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer virtuellen Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Aufsichtsräte sollten grundsätzlich in Präsenz an den HVs und AR-Sitzungen teilnehmen. Es wird schon viel zu viel im virtuellen Raum durchgeführt. Gerade wenn auch die Hauptversammlungen virtuell durchgeführt werden, sollten nicht auch noch die Aufsichtsräte der Hauptversammlung fern bleiben. Zumindest die Aufsichtsräte sollten dann in die Lage versetzt werden, sich vom Unternehmen und vom Vorstand einen persönlichen Eindruck machen zu können.
Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 3 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Einerseits ist das Rederecht ein grundlegendes Recht des (Klein-)Aktionärs. Anderseits geht es hier lediglich darum, eine angemessene zeitliche Begrenzung auch während der virtuellen Hauptversammlung einzuführen. Dem kann vor dem Hintergrund der Praktikabilität zugestimmt werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Talanx AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 21.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 08.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.