Hauptversammlung Vonovia SE

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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Vonovia SE und den Konzern zum 31. Dezember 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022 der Vonovia SE

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es wird eine Dividende i.H. v. 0,85 € je Aktie vorgeschlagen. Dies entspricht einer Halbierung im Vergleich zum Vorjahr. In Anbetracht der schwierigen Lage im Immobiliensektor und der in der Branche durchgehend zu beobachtenden kompletten Streichung der Dividenden ist dies noch vertretbar. Die DSW wird daher dem Beschluss zustimmen.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und etwaiger Zwischenfinanzberichte bis einschließlich für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Auf Basis eines Audit Tender in 2021 schlägt der Prüfungsausschuss nunmehr statt der KPMG die PWC vor. Die DSW empfiehlt dem Beschluss zustimmen.

TOP 6

Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Aus Sicht der DSW gibt es mindestens 2 Kritikpunkte:
zum einen die überdurchschnittliche Pension für den Vorstandsvorsitzenden und zum anderen die wenig ambitionierten Performance-Konditionen beim Longterm Incentive (relativer TSR liegt unter der Median-Performance). Mangels ausreichender Orientierung an dem Grundsatz „Pay for Performance“ wird die DSW deshalb gegen den Bericht stimmen.



TOP 7

Änderung der satzungsmäßigen Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Änderung von § 11.1 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aktuell aus 12 Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder soll im Wege einer Satzungsänderung auf 10 Mitglieder reduziert werden. Die DSW wird dem Beschluss zustimmen.

TOP 8

Änderung der regelmäßigen Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern und entsprechende Änderung von § 11.2 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

In Zukunft soll die maximale  Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates auf bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, begrenzt werden. Damit folgt die Verwaltung den Empfehlungen der Stimmrechtsberater.

TOP 9.1, 9.3 -9.8

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die vorgeschlagenen Kandidatem sind als unabhängig einzustufen. Die DSW wird deshalb zustimmen.
 



TOP 9.2

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Kandidat ist zwar als unabhängig einzustufen, erhält aber aus Sicht der DSW zu viele Mandate und ist daher als „overboarded“ einzustufen. Die DSW wird deshalb gegen diesen Beschluss stimmen.

TOP 10

Ermächtigung der Gesellschaft zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung durch Einfügung eines neuen § 14a der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Diese Ermächtigung soll zwar auf max. 2 Jahre befristet werden, allerdings sollte berücksichtigt werden, dass grundsätzlich die Aktionäre die Durchführung der Aktionärsversammlung im hybriden Format wünschen. Die virtuelle Versammlung sollte daher auf Ausnahmefälle wie eine Pandemie o.ä. beschränkt werden. Aus Sicht der DSW wäre eine Beschränkung einer solchen Satzungsbestimmung auf das virtuelle Format ausnahmsweise für einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahre nur dann vertretbar, wenn zumindest die aktuelle Hauptversammlung in Präsenz stattfinden würde. Dies ist jedoch leider nicht der Fall. Die DSW wird daher mit Nein stimmen.

TOP 11

Einführung eines Rechts der Aufsichtsratsmitglieder zur Teilnahme an virtuellen Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung durch Einfügung eines neuen § 15.4 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Vonovia SE werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 04.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Vonovia SE werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 25.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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