Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) der Südzucker AG für das Geschäftsjahr 2022/23, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr 2022/23, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2022/23
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Erhöhung auf EUR 0,70 können wir zustimmen
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/23
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/23
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/24 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl zum Aufsichtsrat
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
Hier wird mangelnde Unabhängigkeit festgestellt.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022/23
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Vorlage und Beschlussfassung über die Billigung des fortentwickelten Vergütungssystems für den Vorstand
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals („Genehmigtes Kapital 2023“) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines bedingten Kapitals („Bedingtes Kapital I“) sowie die Einfügung eines neuen § 4 Abs. 5 in die Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und der Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten einschließlich der Verwendung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung (zustimmungspflichtige Geschäfte)
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Abs. 3 der Satzung (Vergütung der Mitglieder des Prüfungsausschusses)
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 12 Abs. 4 in die Satzung (Dienstwagen für den Aufsichtsratsvorsitzenden)
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Abs. 4 (künftig: Abs. 5) der Satzung (unterjähriger Eintritt und unterjähriges Ausscheiden in den oder aus dem Aufsichtsrat bzw. in einen oder aus einem seiner Ausschüsse)
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 15 Abs. 6 in die Satzung (virtuelle Hauptversammlung)
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV sind nicht genannt bzw. uns zu unkonkret. Außerdem ist der Zeitraum für diese Ermächtigung zu lang. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft hören dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Sollten wir diese Zusicherung nicht bekommen, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.
Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 15 Abs. 7 in die Satzung (Teilnahme der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung)
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Verwaltungsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Verwaltungsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber z.B. die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Südzucker AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 30.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 14.07.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.