Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der ProSiebenSat.1 Media SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2022
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022
keine Empfehlung
Es werden nur 5% ausgeschüttet. Wir werden unsere finale Abstimmung von der Beantwortung unserer Fragen in der HV abhängig machen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
keine Empfehlung
Es stellt sich die Frage, ob auch die Entlastung des AR verschoben werden sollte. Wir werden unsere finale Abstimmung von der Beantwortung unserer Fragen in der HV abhängig machen.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2023 und im Geschäftsjahr 2024 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Es geht uns hier nicht um die Personen, die prüfen. Diese mögen andere als bei Wirecard sein. Der Wambach-Bericht zeigt aber auf, dass EY systemische Defizite im Unternehmen aufweist, die auch bei guter Qualifikation der einzelnen Prüfer zu einer Fehleranfälligkeit führen. Zudem ist die Entscheidung der Wirtschaftsprüferaufsicht APAS zu berücksichtigen, die bei EY Verletzungen von Berufspflichten im Zusammenhang mit der Prüfung der Wirecard-Abschlüsse festgestellt und u.a. mit einem zweijährigen Berufsverbot für Neumandate sanktioniert hat. Wir können deshalb einer Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY grundsätzlich nicht zustimmen.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen durch Einfügung eines neuen § 15a in die Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV sind nicht genannt bzw. uns zu unkonkret. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft hören dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Sollten wir diese Zusicherung nicht bekommen, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 16 (Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts) betreffend die Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber wie z.B. die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von ProSiebenSAT.1 Media SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 17.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 03.07.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.