Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 1.
Der Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen kann zugestimmt werden, weil es ein Bezugsrecht für alle Aktionäre gibt und die Kapitalerhöhung dringend notwendig ist, um die Liquidität zu sichern und die Voraussetzungen der Anleihe-Prolongation sicherzustellen.
zu 3.
Die Verkleinerung des Aufsichtsrats auf drei Mitglieder ist vorliegend mehr als sinnvoll.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen, Jedoch ist der Bezugsrechtsausschluss zu weitgehend formuliert und der Vorratsbeschluss umfasst 50% des Grundkapitals und kann daher nicht mitgetragen werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 09.12.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: A2E4MK
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Hessen/Rheinland Pfalz/Saarland
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.