Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW ist der Ansicht, dass sich die virtuelle HV nicht bewährt hat. Lediglich in wenigen begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Diese sind in der Beschlussvorlage nicht vorgesehen, vielmehr schlägt der Vorstand vor, dass er "auch die angemessene Wahrung der Beteiligungsrechte der Aktionäre in seine Entscheidung einbeziehen wird". Dies ist aus Sicht der DSW nicht ausreichend.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 15.08.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: A1MMCC
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Berlin
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.