Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Top 2 und 3:
Gegen die Entlastung beider Gremien bestehen keine Bedenken.
Top 4:
Die DSW wird für die Wahl der KPMG AG zum Abschlussprüfer stimmen
Top 5:
Gegen die Billigung des Vergütungsberichts bestehen keine grundlegenden Bedenken.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW ist grundsätzlich gegen einen zwangsweisen Ausschluss der Aktionäre und stimmt auch dann gegen einen entsprechenden Beschlussvorschlag, wenn er eine angemessene Barabfindung vorsehen sollte.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 14.11.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: 660500
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: NRW
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.