Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Aufgrund des Verhaltens in der Hauptversammlung 2021, in der die Fragen der DSW verändert und teilweise unterdrückt wurden, ist Dr. Zettlmeissl als Aufsichtsratsvorsitzender nicht tragbar.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahlen zum Aufsichtsrat: Dr. Zettlmeissl
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW empfiehlt, aus den unter Tagesordnungspunkt 3 genannten Gründen, auch gegen die Wiederwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden zu stimmen.
Wahlen zum Aufsichtsrat: Dr. Man, Herr Scott
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019/I sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2023/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts; Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Arbeitnehmer der Gesellschaft bzw. verbundener Unternehmen (Aktienoptionsprogramm 2023) über die Aufhebung des die Bedingten Kapitals XVIII, über die Reduzierung des Bedingten Kapitals 2018/I, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2023/I zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2023 sowie über entsprechende Satzungsänderungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Hier wird insbesondere der Vorstand zu sehr begünstigt.
Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die vorgeschlagene Vergütung bewegt sich völlig ausserhalb eines angemessenen Rahmens.
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen sowie in Bezug auf die virtuelle Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer Hauptversammlung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
TOP 9a:
Die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV sind nicht genannt bzw. uns zu unkonkret. Außerdem ist der Zeitraum für diese Ermächtigung zu lang. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft hören dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.).
TOP 9b:
Zudem ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber z.B. die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Medigene AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 28.07.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 11.08.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.