Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Hier sehen wir erheblichen Klärungsbedarf. Eine Trennung von Geschäftsführung einerseits und Verwaltungsrat andererseits, im Sinne eines Aufsichtsrats findet nicht mehr statt. Daher stellt sich die Frage, wie eine wirksame Aufsicht und Kontrolle im Sinne des Aktiengesetzes weiterhin sichergestellt werden soll.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 30.05.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: A2DA58
Art: Namensaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: NRW
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.