Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Das Unternehmen hat im abgelaufenen Geschäftsjahr drei Gewinnwarnungen veröffentlicht, zudem hat die Finanzaufsicht BaFin aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen das Unternehmen (konkret die flatexdegiro Bank AG) angeordnet und ermittelt offenbar außerdem wegen Insiderhandel. Die letzte Umsatzprognose aus Anfang Dezember 2022 konnte nur aufgrund von Sondereffekten (Auflösungen von Rückstellungen für variable Vergütungen) erzielt werden. Der Aktienkurs ist nach Veröffentlichung der letzten Gewinnwarnung und der BaFin-Anordnung um rd. 40% eingebrochen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Das Unternehmen hat im abgelaufenen Geschäftsjahr drei Gewinnwarnungen veröffentlicht, zudem hat die Finanzaufsicht BaFin aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen das Unternehmen (konkret die flatexdegiro Bank AG) angeordnet und ermittelt offenbar außerdem wegen Insiderhandel. Die letzte Umsatzprognose aus Anfang Dezember 2022 konnte nur aufgrund von Sondereffekten (Auflösungen von Rückstellungen für variable Vergütungen) erzielt werden. Der Aktienkurs ist nach Veröffentlichung der letzten Gewinnwarnung und der BaFin-Anordnung um rd. 40% eingebrochen.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023, des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 2023 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
keine Empfehlung
Hier sind zunächst die Aussagen der Verwaltung zu der BaFin-Anordnung abzuwarten.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW plant, gegen den Vergütungsbericht zu stimmen. Es fehlen hier wesentliche Angaben, wie die individualisierte Vergütung des Aufsichtsrats und die vergleichende Darstellung zu den Arbeitnehmern, beides gesetzliche Vorgaben gem. § 162 AktG. Aber auch ansonsten ist der Vergütungsbericht nicht aussagekräftig, es ist zum Beispiel unklar, inwieweit der Vorstand seine Ziele im abgelaufenen Geschäftsjahr erreicht hat.
Beschlussfassung über die Erhöhung der Obergrenze für die variablen Vergütungskomponenten von Mitarbeitern, Beschlussfassung über die Erhöhung der Obergrenze für die variablen Vergütungskomponenten von Vorstandsmitgliedern sowie Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
keine Empfehlung
7a und 7b:
Die DSW plant, ihr Abstimmverhalten zu diesen Tagesordnungspunkten von den Aussagen des Aufsichtsrats zu TOP 7c und unseren Fragen zur Zielvergütung abhängig zu machen.
7c:
Das Vergütungssystem lässt aktuell keine Rückschlüsse auf die Zielvergütung zu, der long-term Incentive erscheint nicht anspruchsvoll genug und räumt dem Vorstand bei der Ausübung der Wertsteigerungsrechte zu großen Ermessensspielraum ein. Die DSW wird ihr Abstimmverhalten von den Aussagen des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung abhängig machen.
Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats der Gesellschaft von vier auf fünf Mitglieder und die entsprechende Änderung der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Satzungsänderung
a) Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW wird gegen die Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen stimmen. Die Begründung zur Beschlussfassung enthält keine konkreten Kriterien für die Entscheidung des Vorstands über die Durchführung einer Hauptversammlung im virtuellen Format. Wir erwarten eine klare Zusicherung der Gesellschaft, dass in der virtuellen Hauptversammlung keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die intensiv in Aktionärsrechte eingreifen (z.B. Strukturmaßnahmen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-out, gravierende Satzungsänderungen o.ä.).
Satzungsänderung
b) Nachfragerecht
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW spricht sich gegen eine Beschränkung des Frage-, Nachfrage und Rederechts aus.
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 16 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung sowie über die Änderung von § 17 Abs. 1 der Satzung zur Regelung der Person des Versammlungsleiters
a) Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Nach Ansicht der DSW sollten die Mitglieder des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung grundsätzlich persönlich teilnehmen und ihre dahingehende zeitliche Verfügbarkeit sollte bereits Grundvoraussetzung für die Annahme des Aufsichtsratsmandats sein. Die in der Beschlussfassung genannten Fälle für eine Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern im Wege der Bild- und Tonübertragung erscheinen zu weit gefasst und teilweise nicht gerechtfertigt. Wir werden die vorgeschlagene Satzungsänderung daher ablehnen.
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 16 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung sowie über die Änderung von § 17 Abs. 1 der Satzung zur Regelung der Person des Versammlungsleiters
b) Versammlungsleiter
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Änderung der Regelung in § 5 Abs. 1 der Satzung betreffend Eintragungen im Aktienregister zur Anpassung an ein neues Gesetz
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von flatexDegiro AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 31.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 14.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.