Hauptversammlung Edel SE & Co. KGaA

  • 10:30 Uhr
  • Hamburg
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 9

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 9

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehen den mit gleichzeitiger Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs und Andienungsrechts der Aktionäre

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW vertritt die Auffassung, dass ein Beschluss über den Rückkauf eigener Aktien oft nur als drittbeste Lösung für die Verwendung überschüssiger Liquidität angesehen werden kann. Zunächst sollte jede Gesellschaft prüfen, ob es nicht ausreichend profitable Investitionen in ihrem Geschäft gibt oder eine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgen kann. Problemtisch ist hier, dass bei einem Vorratsbeschluss für 5 Jahre nicht eine weitere Zustimmung des Aufsichtsrats zu dem Erwerb und der Verwendung vor der tatsächlichen Ausübung der Ermächtigung vorgesehen ist. Zudem fehlt es uns an einer nachhaltigen und kommunizierten Strategie für das vorgesehene Rückkaufprogramm.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Edel_Einladung_HV_2024.pdf
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Beschlüsse Stand: 28.03.2024
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