Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben, jeweils für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird der Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 sowie als Prüfer unterjähriger Finanzinformationen bis einschließlich des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2024 zustimmen.
Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen.
Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Vorbehaltlich ergänzender Erläuterungen im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung, u.a. zu den Gründen für die vorgeschlagenen Änderungen am Vorstandsvergütungssystem und die Voraussetzungen für eine möglich Anpassung des Auszahlungsprozentsatzes der langfristigen variablen Vergütung durch den Aufsichtsrat, plant die DSW der Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zuzustimmen.
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 13 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
keine Empfehlung
Die DSW goutiert, dass die Gesellschaft im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2023 auf eine Nutzung des Vorfelds für die Fragenstellung verzichtet und sich beim Ablauf der virtuellen Hauptversammlung auch ansonsten sehr nah an einer klassischen Präsenzveranstaltung orientiert. Die in der Begründung zur Beschlussfassung genannten Kriterien für die Entscheidung des Vorstands über die Abhaltung einer Hauptversammlung im virtuellen Format erscheinen dennoch zu unkonkret und zu unverbindlich. Die DSW erwartet eine klare Zusicherung der Gesellschaft, dass in der virtuellen Hauptversammlung keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die intensiv in Aktionärsrechte eingreifen (z.B. Strukturmaßnahmen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-out, Delisting, gravierende Satzungsänderungen o.ä.). Wir werden unser Abstimmungsverhalten daher von den Erläuterungen der Verwaltung in der virtuellen Hauptversammlung abhängig machen.
Beschlussfassung über die Anpassung von § 16 Absatz 4 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an virtuellen Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW erachtet die persönliche Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an Hauptversammlungen grundsätzlich als Best Practice. Die Teilnahme im Wege der Bild- und Tonübertragung erscheint im Falle einer virtuellen Hauptversammlung jedoch akzeptabel.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Covestro AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 06.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 20.04.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.