Die DSW-Empfehlung lautet JA.
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
zu 6.
Vorliegend wurde bisher keine Begründung für eine Sitzverlegung genannt. Daher ist sich zu diesem Beschlussvorschlag zunächst zu enthalten, da erst in der Hauptversammlung durch die Organe darzulegen ist, wie es zu diesem Entschlussvorschlag kam. Bei guter Begründung bestehen grundsätzlich keine Bedenken bezüglich einer Sitzverlegung.
zu 7.
Grundsätzlich befürwortet die DSW die Verkleinerung von Aufsichtsräten. Vorliegend wurde jedoch bisher keine Begründung für die Verkleinerung genannt. Eine solche Maßnahme könnte zu einer verringerten Repräsentanz des Streubesitzes führen und somit die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats beeinträchtige. Bei guter Begründung bestehen grundsätzlich keine Bedenken bezüglich einer Verkleinerung.
zu 9:
An der Expertise bestehen zwar grundsätzlich keine Bedenken, dennoch ist sich zu diesem Beschlussvorschlag zu enthalten, da bisher keine ausreichenden Informationen zu den Kandidaten vorliegen. So ist in der Hauptversammlung unter anderem dazulegen, in wie vielen weiteren Aufsichtsräten und Kontrollgremien Herr Link und Herr Vogel aktuell Mitglied sind und weshalb kein Overboarding vorliegen sollte.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von BioXXmed AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 20.01.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.