Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 3.
Gegen die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen keine konkreten Bedenken.
zu 4.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. Hiergegen bestehen keine Bedenken.
zu 5.
Der Vergütungsbericht für das zurückliegende Geschäftsjahr 2022 stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen diesen Bericht bestehen keine Bedenken.
zu 6.
Der Beschluss dient der Anpassung der Satzung der Gesellschaft an die Änderungen in § 123 Abs. 2, Abs. 4 AktG. Die Neufassung stimmt mit den neuen gesetzlichen Regelungen überein.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 2.
Bereits der Vorschlag zu einer Kapitalerhöhung mit vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss von 20% veranlasst die DSW gegen die Entlastung des Vorstandes zu stimmen. Zusätzlich wird diese Entscheidung durch die Entwicklung des Aktienkurses und dem Rückgang des Konzernjahresergebnisses unterstützt.
zu 7.
Nach Ansicht der DSW reicht die vorliegende pauschale Begründung des Vorratsbeschluss nicht aus, um diesen mit einer Kapitalerhöhung von 50% zu genehmigen. Außerdem werden die Aktienanteile der Altaktionäre durch die Möglichkeit der Bezugsrechtsauschlüsse in Höhe von 20% zu stark verwässert.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 29.07.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.