Hauptversammlung Bastei Lübbe AG

  • 13:00 Uhr
  • Köln
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 9 und 10

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 9 und 10

Satzungsänderungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 9:
Auch wenn das Gesetz die maximale Laufzeit von 5 Jahren vorsieht, akzeptiert die DSW diese Ermächtigung maximal über den Zeitraum von 2 Jahren. Der Beschlussvorschlag ist nicht ausreichend konkret hinsichtlich der zukünftigen Ausgestaltung möglicher virtueller Hauptversammlungen, sondern ist als pauschale Ermächtigung zu verstehen. Nachvollziehbare Kriterien und Beispiele für Ausnahmesituationen werden nicht genannt, die Berücksichtigung der Aktionärsinteressen wird nicht näher erläutert. Das von der DSW bevorzugte und von der Mehrheit der Aktionäre gewünschte Format ist die hybride Hauptversammlung.


zu TOP 10:
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied die Bereitschaft zu erwarten, persönlich an den Hauptversammlungen teilzunehmen. Die zur Abstimmung gestellten umfangreichen Ausnahmeregelungen sind nicht transparent und nicht auf virtuelle Hauptversammlungen begrenzt.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


BL_Einladung_HV2023.pdf
Download PDF (2 MB)

Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Bastei Lübbe AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 31.08.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 14.09.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

BL_Ergebnisse_HV2023.pdf
Download PDF (259 KB)

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.