Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die schlechte Unternehmensentwicklung und Governance-Problematik rund um das AR-Mitglied und Großaktionär Rolf Elgeti führen zu dem negativen Votum.
zu TOP 8
Bei der Kapitalmaßnahme gegen Sacheinlagen ist der komplette Ausschluss des Bezugsrechts vorgesehen und das korrespondoiert nicht mit den DSW Abstimmungsrichtlinien.
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 02.04.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: A14KRD
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 30.09.
DSW Landesverband: NRW
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.