Vorlage des festgestellten Jahres- und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023/24
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/23
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Im Zusammenhang mit den problematischen Sachverhalten zu den Diebstählen bei Aurubis hat der Aufsichtsrat selbst noch in seinem Bericht des Aufsichtsrates erklärt, dass „derzeit“ keine Ansatzpunkte für eine Haftungsverantwortung des Vorstandes gesehen würden. Dies schließt aber nicht aus, dass möglicherweise noch weitere Gesichtspunkte Berücksichtigung finden müssen. Insofern liegen die Grundlagen für eine Entlastung für uns noch nicht vor.
Den Aufsichtsrat können wir auch nicht entlasten, weil dieser schon im vergangenen Jahr nicht die Auskünfte zu den Vorgängen gegeben hat, die zum Zwecke der Herstellung einer aktionärsfreundlichen Transparenz erforderlich gewesen wären. Auch in diesem Jahr gibt der Aufsichtsrat hierzu im Geschäftsbericht keine weiteren Erklärungen ab.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/24
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/23
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Im Zusammenhang mit den problematischen Sachverhalten zu den Diebstählen bei Aurubis hat der Aufsichtsrat selbst noch in seinem Bericht des Aufsichtsrates erklärt, dass „derzeit“ keine Ansatzpunkte für eine Haftungsverantwortung des Vorstandes gesehen würden. Dies schließt aber nicht aus, dass möglicherweise noch weitere Gesichtspunkte Berücksichtigung finden müssen. Insofern liegen die Grundlagen für eine Entlastung für uns noch nicht vor.
Den Aufsichtsrat können wir auch nicht entlasten, weil dieser schon im vergangenen Jahr nicht die Auskünfte zu den Vorgängen gegeben hat, die zum Zwecke der Herstellung einer aktionärsfreundlichen Transparenz erforderlich gewesen wären. Auch in diesem Jahr gibt der Aufsichtsrat hierzu im Geschäftsbericht keine weiteren Erklärungen ab.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Im Zusammenhang mit den problematischen Sachverhalten zu den Diebstählen bei Aurubis hat der Aufsichtsrat selbst noch in seinem Bericht des Aufsichtsrates erklärt, dass „derzeit“ keine Ansatzpunkte für eine Haftungsverantwortung des Vorstandes gesehen würden. Dies schließt aber nicht aus, dass möglicherweise noch weitere Gesichtspunkte Berücksichtigung finden müssen. Insofern liegen die Grundlagen für eine Entlastung für uns noch nicht vor.
Den Aufsichtsrat können wir auch nicht entlasten, weil dieser schon im vergangenen Jahr nicht die Auskünfte zu den Vorgängen gegeben hat, die zum Zwecke der Herstellung einer aktionärsfreundlichen Transparenz erforderlich gewesen wären. Auch in diesem Jahr gibt der Aufsichtsrat hierzu im Geschäftsbericht keine weiteren Erklärungen ab.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/25 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2024/25 sowie des Geschäftsjahrs 2025/26 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2026
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 22.03.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Aurubis AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 28.03.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.