Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird für den Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,90 je Aktie und den Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung vorsieht, stimmen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird der Bestellung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Abschlussprüfer unterjähriger Finanzberichte bis einschließlich des ersten Quartals im Geschäftsjahr 2026 zustimmen.
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird der Bestellung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, auch zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 zustimmen.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird für die Wahl von Herrn Stefan Ramge, Frau Rachel Empey und Frau Natalie Knight stimmen.
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung
keine Empfehlung
Die DSW begrüßt ausdrücklich, dass sich die Gesellschaft in den Jahren 2022 bis 2025 für die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als Präsenz-Veranstaltung entschieden hat und wertet dies als ein klares Bekenntnis zur Präsenz-Hauptversammlung. Die in der Begründung zur Beschlussfassung zur Verlängerung der Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen genannten Kriterien für die Entscheidung des Vorstands über das Format der Hauptversammlung erscheinen jedoch zu unkonkret und wenig verbindlich. Nach Ansicht der DSW kann eine virtuelle Hauptversammlung allein in konkreten, ausdrücklich benannten Ausnahmefällen (wie z.B. Pandemien, Naturkatastrophen oder konkrete Gefährdungslagen) in Betracht kommen. Die DSW wird Abstimmungsverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt daher von den Erläuterungen der Verwaltung im Rahmen der Hauptversammlung abhängig machen.
Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts und die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird der vorgeschlagenen Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zustimmen, da sich diese innerhalb der von der DSW akzeptierten Grenzwerte bewegt.
Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien mit der Möglichkeit des Ausschlusses eines etwaigen Andienungsrechts und die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird auch der vorgeschlagenen Erneuerung der Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien zustimmen.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zuzustimmen.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
keine Empfehlung
Die DSW hegt erhebliche Bedenken hinsichtlich der Ausgestaltung des geänderten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder. Dies betrifft insbesondere die Beibehaltung des fortentwickelten Share Matching Plan (SMP) und die massive Erhöhung der Maximalvergütung für den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden. Die DSW wird ihr Abstimmungsverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt daher von den Erläuterungen der Verwaltung im Rahmen der Hauptversammlung abhängig machen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Deutsche Telekom AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 27.03.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Deutsche Telekom AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 28.03.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.