Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 2:
Die Dividende wurde trotz hohen Gewinns ohne Begründung gestrichen.
zu TOP 5:
Die AR-Vergütung sollte nicht an den Unternehmenserfolg geknüpft werden.
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
zu TOP 3 und 4:
siehe TOP 2
zu TOP 8:
Die Ermächtigung soll für 5 Jahre gelten.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von VIB Vermögen AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 21.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 05.07.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.