Die DSW-Empfehlung lautet JA.
TOP 2 Bilanzgewinn
Die DSW stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
TOP 3 Entlastung Vorstand und TOP 4 Entlastung Aufsichtsrat
Gegen die Entlastung beider Gremien bestehen keine Bedenken – die DSW stimmt zu.
TOP 5 Wahl Abschlussprüfer Geschäftsjahr 2023
Die DSW stimmt der Bestellung des Abschlussprüfers zu.
TOP 6 Wahl Abschlussprüfer Q1 Geschäftsjahr 2024
Die DSW stimmt der Bestellung des Abschlussprüfers zu.
TOP 7 Billigung Vergütungsbericht
Die DSW stimmt der Billigung des Berichts zu.
TOP 8 Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW stimmt dem Vorschlag zu, hinterfragt aber die Unabhängigkeit der Kandidaten.
Satzungsänderung virtuelle HV
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW wird gegen die Satzungsänderung stimmen. Die Ermächtigung erstreckt sich auf fünf Jahre und widerspricht damit den Richtlinien der DSW, die eine Begrenzung auf ein oder zwei Jahre vorsehen. Zudem sind uns die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV zu unkonkret. Die DSW möchte darüber hinaus eine klare Zusicherung der Gesellschaft, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (beispielsweise Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, BGAV, Squeeze Out, Delisting o. ä.).
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von OVB Holding AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 01.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 14.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.