Hauptversammlung CeoTronics AG

  • 10:00 Uhr
  • Rödermark
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 6

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.
Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres zum 31.05.2024 in Höhe von 8.275.493,27 EUR soll in Höhe von 1.088.850,00 EUR als Dividende ausgeschüttet (0,15 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie) und in Höhe von 7.186.643,27 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die DSW betrachtet die Dividendenpolitik der Gesellschaft sehr genau, aber hält dieses Jahr die Ausschüttungsquote aufgrund der ausführlichen Begründung der Gesellschaft für noch akzeptabel, da eine Ausschüttungssperre in Höhe von 2.703.733,46 EUR besteht.


zu 3.
Der Vorstand hat abermals die Gesellschaft sehr gut durch das Geschäftsjahr geführt, auch wenn das vergangene Geschäftsjahr aufgrund des Zinsanstiegs anspruchsvoll war.


zu 4.
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.


zu 5.
Zwar erachtet die DSW den Erwerb eigener Aktien nicht als bevorzugte Variante für die Verwendung freier Liquidität, aber vorliegend wird der Antrag mitgetragen. Jedoch wird dieser Antrag im Rahmen der Hauptversammlung hinterfragt werden.


zu 7.
Diese Satzungsänderung macht absolut Sinn, um einen einheitlichen Außenauftritt in allen Bereichen zu gewährleisten.


zu 8.
Gegen diese Klarstellung und Präzisierung der Satzung bestehen keine Bedenken, da es sich lediglich um eine Anpassung einer gesetzlichen Regelung handelt.


zu 9.
Gegen die uniTreu GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.



TOP 6

Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2023, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 3a, 3b und 3c

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der Bezugsrechtsausschluss liegt bei bis zu 10%, jedoch umfasst der Vorratsbeschluss 50% des Grundkapitals und kann daher nicht mitgetragen werden.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Beschlüsse Stand: 14.11.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.