Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 2.
a) Vertagung: Ralf Kind
Der Grund der Vertagung der Abstimmung ist weder aus der Einladung zur Hauptversammlung noch aus dem Geschäftsbericht ersichtlich. Auch der Bericht des Aufsichtsrats gibt keine Informationen.
b) Entlastung: Tim Brückner und Ralf Bongers
Dem Vorstand wird keine Entlastung erteilt. Dies ist auf den Kursverfall von 2,50 EUR (31.12.2022) auf 1,08 EUR (2023) zurückzuführen. Der Kurs der Aktie sank um 57%, obwohl der Index der europäischen Immobilienaktien EPRA Developed Europe, auf Jahressicht um 14% anstieg. Der Aktienkurs der Aktiengesellschaft ist im Laufe des Jahres nach einen Zwischenhoch weitergesunken.
c) Vertagung: Prof. Dr. Alexander Goepfert
Der Grund der Vertagung der Abstimmung ist weder aus der Einladung zur Hauptversammlung noch aus dem Geschäftsbericht ersichtlich. Auch der Bericht des Aufsichtsrats gibt keine Informationen.
zu 6.
Bei der Bestimmung der Tantieme steht dem Aufsichtsrat ein zu großer Ermessensspielraum bei der Festlegung der Zielvorgaben (25% bis 50% für Unternehmenskennzahlen; 25% bis 50% für operative Leistungskriterien; 10 bis 30% für nicht-finanzielle Leistungskriterien) zu.
zu 7.
b) Frank Hölzle
In fachlicher Hinsicht ist Herr Hölzle für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Es wird aber bezweifelt, dass Herr Hölzle aufgrund seiner weiteren Tätigkeiten, die aus dem Lebenslauf, die auf der Homepage der Gesellschaft abgedruckt ist, eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit mitbringt.
zu 8.
Der zu fassende Beschluss sieht vor, dass das Bezugsrecht in Höhe von 20% ausgeschlossen wird. Auch wenn dies seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zulässig sein sollte, akzeptiert die DSW aufgrund der Verwässerung der Altaktionäre bei Vorratsbeschlüssen nur einen Rahmen bis zu maximal 10%. Ferner akzeptiert die DSW grundsätzlich bei Vorratsbeschlüssen bis zu 40% des Grundkapitals. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 107.777.324,00 EUR. Die beabsichtigte Schaffung des genehmigten Kapitals 2024/I soll 53.888.662 EUR betragen. Dies macht 50% des Grundkapitals aus und verstößt somit gegen die Abstimmungsrichtlinien der DSW. Ausnahmen sind nicht ersichtlich.
zu 9.
Der zu fassende Beschluss sieht vor, dass das Bezugsrecht zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreiben (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) in Höhe von 20% ausgeschlossen wird. Auch wenn dies zulässig sein sollte, akzeptiert die DSW aufgrund der Verwässerung der Altaktionäre bei Vorratsbeschlüssen nur einen Rahmen bis zu maximal 10%.
Ferner akzeptiert die DSW grundsätzlich bei Vorratsbeschlüssen bis zu 40% des Grundkapitals. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 107.777.324,00 EUR. Die beabsichtigte Schaffung des bedingten Kapitals 2024/I soll 53.888.662 EUR betragen. Dies beträgt 50% des Grundkapitals und verstößt somit gegen die Abstimmungsrichtlinien der DSW. Ausnahmen sind nicht ersichtlich.
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 3.
Der Aufsichtsrat ist seiner Beratungs- und Kontrollfunktion im Geschäftsjahr 2023 nachgekommen.
zu 4.
Gegen die Pricewaterhouse Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M. als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände.
zu 5.
Der Vergütungsbericht ist transparent und verständlich dargestellt.
zu 7 a und c
In fachlicher Hinsicht ist der Kandidat für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 21.11.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.