Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Top 2 und 3: Gegen die Entlastung beider Gremien bestehen keine grundlegenden Bedenken.
Top 4: Die DSW wird für die Wahl von PwC zum Abschlussprüfer stimmen.
Top 7: Die DSW wird dem Beschlussvorschlag zur Erhöhung des Grundkapitals gegen Sach- und Bareinlagen zustimmen. Die Aktionäre haben so die Möglichkeit, ihre bestehenden Beteiligungsquoten aufrechtzuerhalten .
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Beschlussvorschläge sehen die Möglichkeit eines erleichterten Ausschusses des Bezugsrechts vor, die zwar vom Zukunftsfinanzierungsgesetz ermöglicht, von der DSW aber dennoch abgelehnt wird. Die DSW wird daher gegen beide Beschlussvorschläge stimmen, die nach der Erweiterung der Tagesordnung um Top 7 ohnehin an Bedeutung verloren haben.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 29.08.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.