Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 2.
Der Vorstand hat die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt und ein ordentliches Ergebnis erreicht. Innerhalb der Hauptversammlung ist sicherlich zum Objekt Nettersheim-Marmagen noch einiges zu erläutern, nichtsdestotrotz kann der Entlastung zugestimmt werden.
zu 3.
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
zu 4.
a) Frau Prof. Dr. Gabriele Buchholz
In fachlicher Hinsicht ist Frau Prof. Dr. Buchholz für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Frau Prof. Dr. Buchholz ist nicht Mitglied in einem anderen Aufsichtsgremium und dürfte daher die zeitliche Verfügbarkeit haben.
b) Herrn Dr. Niklas Darijtschuk
In fachlicher Hinsicht ist Herr Dr. Darijtschuk für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Dr. Darijtschuk ist zwar auch Mitglied in einem anderen Aufsichtsgremium, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
zu 5.
Gegen die FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände.
zu 6.
Der Vergütungsbericht stellt anschaulich die Vergütungsstruktur dar. Gegen dieses Bericht bestehen keine Bedenken.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 29.07.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.