Hauptversammlung Bijou Brigitte modische Accessoires AG

  • 10:00 Uhr
  • Hamburg
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 9

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 9

Aktienrückkauf

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW vertritt die Auffassung, dass ein Beschluss über den Rückkauf eigener Aktien oft nur als drittbeste Lösung für die Verwendung überschüssiger Liquidität angesehen werden kann. Zunächst sollte jede Gesellschaft prüfen, ob es nicht ausreichend profitable Investitionen in ihrem Geschäft gibt oder eine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgen kann.


Bei Bijou Brigitte sehen wir, sofern es tatsächlich keinen Investitionsbedarf geben sollte, die Situation so, dass dann eher eine höhere Ausschüttung an die Aktionäre erfolgen sollte, als ein Aktienrückkaufprogramm zu initiieren.


Zudem ist das geplante Rückkaufprogramm nicht in eine konkrete und kommunizierte Strategie des Unternehmens eingebunden. Da Bijou Brigitte in den vergangenen Jahren auch keine Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen erworben hat, kann die Begründung, die Gesellschaft würde hierdurch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen als Gegenleistung anbieten zu können, letztlich nicht verfangen.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


01_Bijou_Brigitte_dt_2024.pdf
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Beschlüsse Stand: 28.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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