Hauptversammlung Aareal Bank AG

  • 12:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts mit den erläuternden Berichten des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB bzw. § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 61.054.365,42 soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden, um das künftige Wachstum der Gesellschaft zu unterstützen. Ohne nachvollziehbare Begründung werden somit die restlich verbleiben Streuaktionäre am guten Geschäftsjahr der Gesellschaft nicht beteiligt, was die DSW sehr kritisch sieht.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es wurde ein gutes Jahresergebnis erwirtschaftet, deshalb bestehen keinerlei Bedenken einer Entlastung zuzustimmen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen. Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates ist dieser seinen gesetzlichen Pflichten sehr umfänglich nachgekommen.

TOP 5

Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.

TOP 6

Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen dieses Bericht bestehen keine Bedenken.

TOP 7

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds - Herrn Jean Pierre Mustier

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

In fachlicher Hinsicht ist Herr Mustier für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Mustier ist zwar auch Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien und Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.

TOP 8

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der Bezugsrechtsausschluss liegt bei bis zu 10%, jedoch umfasst der Vorratsbeschluss 50% des Grundkapitals und kann daher nicht mitgetragen werden.

TOP 9

Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Genussscheinen und anderen hybriden Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht und mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2019 und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2023, Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen, jedoch umfasst der Vorratsbeschluss 50% des Grundkapitals und kann daher nicht mitgetragen werden.

TOP 10

Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Genussscheinen und anderen hybriden Schuldverschreibungen ohne Wandlungsrecht mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen, aber auch dieser Vorratsbeschluss kann wegen der vorhergehenden Vorratsbeschlüsse nicht mitgetragen werden.

TOP 11

Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen (Änderung von § 15 Abs. 4 und § 16 Abs. 4 der Satzung)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Zu diesem Tagesordnungspunkt empfiehlt die DSW Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich sollte eine HV in Präsenz stattfinden, um allen Aktionären die Teilnahme und Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte gewährleisten zu können. Auch eine hybride Form der HV wäre zustimmungsfähig, wenn den Aktionärsrechten innerhalb des Formats ausreichend Rechnung getragen wäre. Vorliegend möchte die Gesellschaft für den gesamten möglichen Zeitraum von 5 Jahren eine Ermächtigung ohne jede Einschränkung hinsichtlich der Beschlussqualität in die Satzung eintragen, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.

TOP 12

Beschlussfassung über Satzungsänderung zur Einräumung der Möglichkeit für Aufsichtsratsmitglieder, an virtuellen Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen (Änderung von § 19 Abs. 1 der Satzung)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt empfiehlt die DSW Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass dieses die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche und gesundheitliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber andere Gründe nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.

TOP 13

Beschlussfassung über Satzungsänderung zur Streichung der Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung und zur Streichung des Selbstbehalts für Mitglieder des Aufsichtsrats in der von der Gesellschaft unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Streichung von § 9 Abs. 4 bis 7 der Satzung; Änderung von § 9 Abs. 8 der Satzung, redaktionelle Anpassung)

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Diesen Streichungen ist aufgrund der Anpassungen im Deutschen Corporate Governance Kodex zuzustimmen.

TOP 14

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Vergütungsstruktur ist marktüblich und kann zugestimmt werden.

TOP 15

Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien, Änderung entsprechender Satzungsbestimmungen und etwaiger Hauptversammlungsbeschlüsse vom 10. August 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Aufgrund die nunmehr geringen Streubesitzes kann dem zugestimmt werden.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Aareyal_HV2023_Einladung.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Aareal Bank AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 28.07.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 11.08.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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