Hauptversammlung Wüstenrot & Württembergische AG

  • 10:00 Uhr
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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern sowie des Konzernnachhaltigkeitsberichts als zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Gewinnverwendungsvorschlag beinhaltet trotz des Rückgangs im Konzernergebnis eine gegenüber dem Vorjahr konstante Dividende

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Nachdem sich das Vergütungssystem für den Vorstand in den vergangenen Jahren bewährt hatte, hat der Aufsichtsrat keine grundlegenden Anpassungen für erforderlich gehalten. Das neue Vergütungssystem erscheint insgesamt angemessen, transparent und verständlich.

TOP 6

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die bestehende Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll sowohl hinsichtlich der Struktur als auch der konkreten Höhe unverändert bleiben, sodass die aktuelle Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Hauptversammlung unverändert zur Bestätigung vorgelegt wird

TOP 7

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2025 und das erste und zweite Quartal des Geschäftsjahres 2026

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

EY wird als Abschlussprüfer vorgeschlagen. Auch wenn es sich nicht um dieselben Prüfer handelt, die bei EY verantwortlich für die Prüfung der Wirecard AG waren, sind die Vorwürfe gegenüber EY im Zusammenhang mit dem sog. „Wirecard Skandal“ erheblich. Auf Basis der aktuellen bekannten, insbesondere sich aus dem Wambach-Bericht und der APAS-Entscheidung ergebenden Vorwürfen kann aus Sicht der DSW EY nicht zum Abschlussprüfer gewählt werden.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Wüstenrot & Württembergische AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 29.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Wüstenrot & Württembergische AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 29.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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