Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2022, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des zusammengefassten Lageberichts für die AIXTRON SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a , 315a Handelsgesetzbuch
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,31 je Aktie und den Gewinnvortrag des Restbetrags vorsieht, folgen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen.
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW die letztmalige Wiederwahl von Herrn Kim Schindelhauer in den Aufsichtsrat für maximal drei weitere Jahre mittragen. Im Rahmen der Hauptversammlung werden jedoch das vorläufige Scheitern der Nachfolgeplanung für den Aufsichtsratsvorsitz und das weitere Vorgehen hinterfragt werden.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird der Wahl der KPMG AG, Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zustimmen.
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen und zu Modalitäten der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern
Neufassung von § 20 Ziffer 5 der Satzung
keine Empfehlung
Die DSW begrüßt ausdrücklich, dass sich AIXTRON für die Durchführung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung entschieden hat und wertet dies auch als Bekenntnis zur Präsenz-Hauptversammlung und positives Signal für die Folgejahre. Die Laufzeit der Ermächtigung für die Durchführung virtueller Hauptversammlungen von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsbestimmung in das Handelsregister der Gesellschaft steht im Einklang mit den DSW-Abstimmungsrichtlinien. Die in der Begründung zur Beschlussfassung genannten Kriterien für die Entscheidung des Vorstands über die Abhaltung einer Hauptversammlung im virtuellen Format erscheinen jedoch zu unkonkret und zu unverbindlich. Wir erwarten eine klare Zusicherung der Gesellschaft, dass in der virtuellen Hauptversammlung keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die intensiv in Aktionärsrechte eingreifen (z.B. Strukturmaßnahmen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-out, gravierende Satzungsänderungen o.ä.). Wir werden unser Abstimmungsverhalten daher von den Erläuterungen der Verwaltung im Rahmen der Hauptversammlung abhängig machen.
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen und zu Modalitäten der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern
Ergänzung von § 20 der Satzung um eine neue Ziffer 6
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Nach Ansicht der DSW sollten die Mitglieder des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung grundsätzlich persönlich teilnehmen und ihre dahingehende zeitliche Verfügbarkeit sollte bereits Grundvoraussetzung für die Annahme des Aufsichtsratsmandats sein. Die in der Beschlussfassung genannten Fälle für eine Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern im Wege der Bild- und Tonübertragung erscheinen zu weit gefasst und teilweise nicht gerechtfertigt. Wir werden die vorgeschlagene Satzungsänderung daher ablehnen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 18.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Gegenanträge Stand: 18.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Gegenanträge Stand: 18.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Gegenanträge Stand: 18.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Gegenanträge Stand: 18.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Gegenanträge Stand: 18.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Beschlüsse Stand: 18.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.