Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Vantage Towers AG und den Konzern zum 31. März 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Das Unternehmen wird eine Dividende i. H. von € 0,04 vorschlagen. Im GJ 22/23 hat das Unternehmen ein Ergebnis je Aktie i. H. v. 0,935 € erreicht. Die DSW wird dem Gewinnverwendungsvorschlag vor diesem Hintergrund nicht zustimmen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Aus Sicht der DSW haben sowohl der sog. Wambach-Bericht als auch die Untersuchungen der APAS zahlreiche Defizite bei der Prüfung der Abschlüsse/Konzernabschlüsse bei der Wirecard AG durch EY aufgezeigt. Die DSW wird vor diesem Hintergrund gegen die Wahl von EY zum Abschlussprüfer stimmen.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die vorgeschlagenen Kandidaten
1. Marco Fontana (KKR & Co Inc.)
2. Kash Pandya, (CIP)
3. Marco Pugliese (Global Infrastructure Management)
sind allesamt als Vertreter der Großaktionäre als nicht unabhängig einzustufen. Die DSW wird deshalb gegen alle o.g. Beschlussvorschläge stimmen.
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der Vantage Towers AG und der Vantage Towers Erste Verwaltungsgesellschaft mbH
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW hat keine Bedenken bei diesem Beschlussvorschlag.
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Änderung der Größe des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW hat keine Bedenken bei diesem Beschlussvorschlag.
Satzungsänderung zur künftigen Ermächtigung virtueller Hauptversammlungen und der Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an virtuellen Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung
9.1 laut Ziff.14 der Satzung der Vantage Towers soll die Ermächtigung für 5 Jahre gelten.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW präferiert die Hauptversammlung im hybriden Format. Diverse Umfragen unter Privataktionären und institutionellen Anlegern zeigen klar, dass das hybride Format dem ausdrücklichen Wunsch der deutlichen Mehrheit der privaten und institutionellen Anleger entspricht. Vor diesem Hintergrund wendet sich die DSW sich gegen Satzungsregelungen, die den Vorstand ermächtigen die Hauptversammlung für länger als 1 bis 2 Jahre virtuell durchzuführen. Die hier vorgeschlagenen 5 Jahre gehen weit darüber hinaus. Die DSW wird daher gegen den Beschlussvorschlag stimmen.
Bei virtuellen Hauptversammlungen soll in Zukunft die virtuelle Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrates (Ausnahme: Aufsichtsratsvorsitzender) möglich sein.
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW stimmt dem ausnahmsweise zu.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Vantage Towers AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 14.07.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 07.08.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.