Hauptversammlung TLG Immobilien AG

  • 10:00 Uhr
  • Berlin
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 6

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 2
Die vorgeschlagene Ausschüttung von EUR 0,99 entspricht rund 70% des FFO je Aktie (EUR 1,42) und erscheint damit auch unter Berücksichtigung der Verschuldung (Loan to Value = 22,4%) angemessen.


TOP 3 und TOP 4
Aus der bisherigen Berichterstattung der Gesellschaft lassen sich keine validen Argumente für ein Versagen der Entlastung ableiten.


TOP 7
Der vorgeschlagene Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der TLG PB2 GmbH führt aus Sicht der Gesellschaft zu einer Optimierung körperschaft- und gewerbesteuerlicher Themen und ist damit im Interesse der Aktionäre.


TOP 8
Die Erweiterung und Konkretisierung des Geschäftsgegenstands ist grundsätzlich unkritisch, wobei die Gesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung die Hintergründe dieser Neufassung der Satzung erläutern sollte.


TOP 9
Die Angleichung der Frist an die Rechtslage ist unkritisch.



TOP 6

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

TOP 6
Alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats sind gleichzeitig Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. Beirats der Aroundtown SA. Im Interesse der Streubesitz-Aktionäre wäre es wünschenswert, wenn trotz der Mehrheitsverhältnisse wenigstens ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied gewählt würde – auf den zur Wiederwahl nominierten Herr Ran Laufer als nichtgeschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats von Aroundtown trifft dies jedoch nicht zu.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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