Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bei der PVA TePla AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 70.985.761,19 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
Nach den DSW-Richtlinien sollten prinzipiell mindestens 50 % des Bilanzgewinns an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Soll weniger als 50 % ausgeschüttet werden, sollte dies mit eine sachlich nachvollziehbaren Begründung verbunden sein.
Der Beschlussvorschlag TOP 2 enthält keine nähere Begründung. Eine Gewinnausschüttung wäre nach DSW-Ansicht allerdings möglich, da sowohl der Umsatz der AG (2022: 12,1 Mio. EUR; 2023: 16,2 Mio. EUR) als auch der Gewinn (2022: 56,2 Mio. EUR; 2023: 70,986 Mio. Euro) erheblich angewachsen sind. Der Trend ist seit 2018 (auch während der multiplen Krisen seit 2019) durchgehend positiv.
Zudem ist festzustellen, dass die PVA TePla AG in den vergangenen 13 Geschäftsjahren trotz eines signifikanten Gewinns keine Dividende ausgeschüttet, sondern stets den Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen hat.
Die DSW wünscht sich eine aktionärsfreundlichere Dividendenpolitik und stimmt dem Beschlussvorschlag daher nicht zu.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von PVA TePla AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 17.08.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von PVA TePla AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 07.09.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.