Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 2:
Die DSW wird die Dividendenstrategie genau betrachten und Hinterfragen, da vorliegend lediglich durch den Gewinnvortrag des letzten Geschäftsjahres überhaupt eine Ausschüttung in Höhe von 15 Cent je Aktie ermöglicht wird.
zu 3:
Der Vorstand hat die Gesellschaft ordentlich durch das Geschäftsjahr geführt, weshalb einer Entlastung zugestimmt wird.
zu 4:
Es gibt keine besonderen Vorkommnisse, weshalb auch dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt wird, da er sich umfänglich mit seinen Aufgaben auseinandergesetzt hat.
zu 5:
Gegen die PanTaxAudit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände.
zu 6:
Eine Verkleinerung des Aufsichtsrats erscheint vorliegend sinnvoll und wird somit befürwortet.
zu 7:
a) Herrn Dr. Olaf Stiller, wohnhaft in Marburg, Vorstand der Paedi Protect AG, Marburg
In fachlicher Hinsicht ist Herr Dr. Stiller für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Dr. Stiller ist zwar Mitglied auch in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien, aber dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
b) Herrn Clemens Jakopitsch, wohnhaft in Ludmannsdorf, Österreich, selbständiger Unternehmensberater und Geschäftsführer der Behördenengineering Jakopitsch
In fachlicher Hinsicht ist Herr Jakopitsch für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Jakopitsch ist zwar Mitglied auch in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien. Aufgrund der Schieflage einer Gesellschaft ist jedoch Herr Jakopitsch Kandidatur innerhalb der Hauptversammlung genau zu prüfen, um so seine zeitlichen Verfügbarkeiten zu überprüfen.
keine Empfehlung
Frau Prof. Dr. Elsner hat ihre Kandidatur am 02.06.2023 zurückgezogen, was zu hinterfragen ist.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 9:
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich sollte eine HV in Präsenz stattfinden, um allen Aktionären die Teilnahme und Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte gewährleisten zu können. Auch eine hybride Form der HV wäre zustimmungsfähig, wenn den Aktionärsrechten innerhalb des Formats ausreichend Rechnung getragen wäre. Vorliegend möchte die Gesellschaft zwar nur eine Ermächtigung bis zum Ablauf des 31. August 2025 jedoch ohne jede Einschränkung hinsichtlich der Beschlussqualität in die Satzung eintragen, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.
zu 10:
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass dieses die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche und gesundheitliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von NanoRepro AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 02.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 16.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.